Häufige Fragen zum Verwalterwechsel

Was Eigentümergemeinschaften wissen sollten, bevor sie ihre Verwaltung wechseln. Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung.

Wie wird eine WEG ihren Verwalter los?

Die Eigentümerversammlung kann den Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen, ein Grund ist seit der WEG-Reform 2020 nicht nötig (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Viele Gemeinschaften beschließen zusätzlich die Kündigung des Vertrags, damit die Beendigung eindeutig ist.

In welcher Reihenfolge gehe ich vor?

Erst eine neue Verwaltung finden, dann abberufen – sonst steht die Gemeinschaft ohne Verwalter da. In derselben Versammlung werden der alte Verwalter abberufen, der neue bestellt und sein Vertrag beschlossen.

Was, wenn der Verwalter keine Versammlung einberuft?

Mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer kann die Einberufung schriftlich verlangen (§ 24 Abs. 2 WEG). Weigert sich der Verwalter, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats einladen oder ein Eigentümer, den die Versammlung dafür ermächtigt hat (§ 24 Abs. 3 WEG).

Wie sieht die Tagesordnung aus?

TOP 1: Eröffnung, ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit
TOP 2: Wahl von Versammlungsleitung und Protokollführung
TOP 3: Abberufung des bisherigen Verwalters
TOP 4: Kündigung des Verwaltervertrags
TOP 5: Bestellung des neuen Verwalters
TOP 6: Abschluss des Verwaltervertrags, Vollmacht für den Beirat zur Unterschrift
TOP 7: Verschiedenes

Wer unterschreibt das Protokoll?

Die Versammlungsleitung und ein Wohnungseigentümer; gibt es einen Verwaltungsbeirat, zusätzlich dessen Vorsitzender oder Vertreter (§ 24 Abs. 6 WEG).

Kann der Verwalter von sich aus aufhören?

Ja, mit der Frist aus seinem Vertrag, oft drei bis sechs Monate. Fristlos nur bei wichtigem Grund, etwa wenn er nicht bezahlt wird. Auch dann muss er Unterlagen und Konten ordnungsgemäß übergeben.

Und wenn er einfach verschwindet?

Schriftlich eine Frist zur Herausgabe der Unterlagen setzen, eine Versammlung einberufen und einen neuen Verwalter bestellen. Findet die Gemeinschaft keine Mehrheit für einen neuen Verwalter, kann jeder Eigentümer die Bestellung beim Amtsgericht einklagen. Gibt der alte Verwalter Unterlagen oder Geld nicht heraus, hilft ein Anwalt.

Was kostet der Wechsel zu Anker?

Die Übernahme ist kostenlos: Wir holen die Unterlagen, richten die Konten ein und informieren alle Beteiligten. Gesondert berechnet wird nur, wenn alte Jahre nachgearbeitet werden müssen, etwa fehlende Abrechnungen oder Buchungen des Vorverwalters. Dafür vereinbaren wir vorab eine Pauschale.

Worauf Sie bei der Wahl einer neuen Verwaltung achten sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber.

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